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Jörg Keßelmann
Dorfkamp 7
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© Simone Loke - Nordlichtfotografie

 Jörg Keßelmann

 

 

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Quelle: Impressum-Vorlage von www.juraforum.de

 

 




 

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen/Mietbedingungen

 

 


 

1. Vertragsabschluss                                                                                                                                                                                                                                      Der Mietvertrag über die  Ferienwohnung Friesenmöwe, Möwenstraße 20, 26434 Wangerland  ist verbindlich geschlossen, wenn der Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer komplett möbliert einschließlich Hausrat vermietet und darf ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke genutzt werden und auch nur mit den in der Buchungsbestätigung angegebenen Personen belegt werden. Bei Überbelegung (Anreise von mehr als in der Buchungsbestätigung angegebenen Personen) hat der  Vermieter/Vermittler das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder einen Aufpreis zu verlangen. Es ist nicht erlaubt, auf  dem Grundstück der Ferienwohnung  Zelte und/oder  Wohnwagen aufzustellen.

 

 Zur Wohnung gehört ein  PKW Stellplatz mit der Nummer 20.              !!!!Bitte nur diesen benutzen!!!!

 

 

 

Tiere jeglicher Art und Gattung und das Rauchen sind in der Ferienwohnung nicht gestattet.                                           Wir bitten Sie dringend, sich an diese Vorgabe zu halten, da unsere Ferienwohnung zum Teil an Allergiker vermietet wird, denen wir ausdrücklich zugesichert haben, dass sich in dem Mietobjekt  keine Haustiere aufgehalten haben. Im Falle der Zuwiderhandlung stellen wir Ihnen die komplette Grundreinigung der Ferienwohnung sowie erhebliche Schadensersatz- ansprüche in Rechnung.

 

2 .Mietpreis und Nebenkosten                                                                                                                                                                                                                         In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser, Wlan) enthalten. Haben die Mieter eine Zusatzleistung vereinbart (z.B. Bettwäsche) werden diese Kosten gesondert – zusammen mit der Endreinigung und Kurtaxe  in Rechnung gestellt und bei Schlüsselübergabe beim Verwalter Herr Meyendriesch, Strandweg 7, 26434 Wangerland  beglichen. Die Anzahlung von 30% des Gesamtpreises für das Mietobjekt ist bei Vertragsabschluss fällig. Die Restzahlung spätestens 21 Tage vor Mietbeginn zu leisten. Beides muss fristgerecht auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein.

 

3.Mietdauer

 

Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 15.00 Uhr im vertragsgemäßen  Zustand zur Verfügung.

 

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt bis spätestens 10.00 Uhr  im besenreinen Zustand (siehe Pflichten des Mieters) verlassen. Diesen Termin wollen Sie bitte unbedingt einhalten, da ggf. noch am selben Tage neue Feriengäste das Ferienobjekt beziehen werden und wir zuvor eine gründliche Reinigung der Ferienimmobilie durchführen müssen. Für den Fall einer verspäteten Schlüsselabgabe muss der Eigentümer sich die Geltendmachung einer zusätzlichen Tagesmiete und etwaige Schadensersatzansprüche wegen der verspäteten Überlassung des Mietgegenstandes an die nachfolgenden Feriengäste

 

vorbehalten.

 

Die Fenster und Türen der Wohnung sind bitte bei verlassen zu schließen.

 

 

 

4. Pflichten des Mieters                                                                                                                                                                                                                                       Der Mieter verpflichten sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung

 

verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von dieser benannten Kontaktstelle anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich, spätestens 1 Tag nach Ankunft zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. Das Objekt gilt dann als vertragsgemäß übernommen. Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass

 

Beschädigungen am Mietobjekt bzw. das Abhandenkommen von Ausstattungsteilen des Mietobjektes er nicht verschuldet hat. Nach jeder Abreise erfolgt eine Reinigung und Kontrolle des Objektes.

 

In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Wäsche ist auf dem Balkon zu trocknen. Hierfür steht ein Wäscheständer zur Verfügung.

 

Bei Abreise ist die Wohnung im besenreinen Zustand zu verlassen. Der Kühlschrank ist zu leeren, das Geschirr sauber und trocken  in die Schränke zu räumen, Lebensmittelreste und Müll sind zu entsorgen und der Backofen sowie der Herd sind sauber zu hinterlassen. Die Spiele/DVD´s die dem Mieter zur Verfügung gestellt worden sind,  bitte ordentlich verpackt  wieder in den Schrank zu stellen. Spielzeug bitte wieder in die dafür vorhergesehene  Kiste räumen.

 

 Bei Nichtbeachtung wird der zusätzliche Aufräum- und  Reinigungsaufwand  gesondert in Rechnung gestellt.

 

 

 

Liegen gebliebene und vergessene Sachen werden nur gegen vorherige Erstattung der Unkosten bzw. Unfrei nachgeschickt. Ein Anspruch auf zeitnahen Versand besteht nicht. Kontakt ist  in diesem Fall mit dem Verwalter Herr Meyendriesch / dem Il Gabbiano aufzunehmen. Die Aufbewahrungsfrist beträgt max.1 Monate für Gegenstände unbekannter Herkunft.

 

 

 

5. Schlüssel                                                                                                                                                                                                                                                     Dem Mieter werden bei Mietbeginn  vom Vermieter/Verwalter folgende Schlüssel übergeben:  2 Wohnungseingangsschlüssel, 2 Hauseingangsschlüssel        diese sind bei Abreise  an den Verwalter Herr Meyendriesch  zurück zu geben.

 

 

 

In der Wohnung  am Schlüsselbrett neben der Garderobe hängen 1 Containerschlüssel, 1 Briefkastenschlüssel, 1 Sicherungs-

 

Kasten Schlüssel   -  diese sind bitte dort bei Abreise wieder hinzuhängen.

 

Werden nicht alle Schlüssel zurückgegeben, ist der Eigentümer berechtigt, auf Ihre Kosten neue Türschlösser einbauen zu lassen und sonstige Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Dieses gilt auch bei Verlust des Schlüssels.

 

 

 

 

 

6.Hausordnung                                                                                                                                                                                                                                                 Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung hängt im Eingangsbereich  des Hauses Möwenstraße 2-36 sowie liegt diese in einem Ortner in der Wohnung aus. Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert, insbesondere sind störende Geräusche, lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Mittags- und Nachtruhe ist in der Zeit von 13.00Uhr bis 15.00 Uhr und von 20.00 Uhr bis 8.00 Uhr einzuhalten. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

 

 

 

 

 

7.Rücktritt                                                                                                                                                                                                                                                          Der Mietvertrag kann durch einen eingeschriebenen Brief gekündigt werden. Der Tag des Eingangs ist der tatsächliche Kündigungstermin Im Falle eines  Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar wie folgt:

 

Rücktritt bis

 

45 Tage vor Mietbeginn 10 % des Mietpreises mindestens 50 Euro

 

Rücktritt 44 Tage bis 33 Tage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises mindestens 50 Euro

 

Rücktritt 32 Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises mindestens 50 Euro

 

Rücktritt 21 Tage bis 12 Tage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises mindestens 50 Euro

 

Rücktritt 11 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn 90 % des Mietpreises mindestens 50 Euro.

 

Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Dies bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Die bestehende Buchungsbestätigung ist vom Vermieter umzuschreiben. Eigenmächtige Umschreibungen vom Mieter sind unwirksam. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR berechnet. Wird kein Nachmieter gefunden, so ist der Mietpreis gestaffelt nach Stornierungszeitraum zu zahlen.

 

 

 

 

 

Hiermit wird ausdrücklich darauf hingewiesen das im Mietpreis keine Reiserücktrittsversicherung enthalten ist. Diese ist ggf. vom Mieter selbst abzuschließen.

 

 

 

8.Kündigung durch den Vermieter

 

Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

 

 

 

9.Haftung des Vermieters

 

Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.). Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen.

 

 

 

10.Änderungen des Vertrages

 

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.

 

 

 

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort

 

Es findet deutsches Recht Anwendung.

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort sind am Wohnsitz des Vermieters

 

 

 

 12. Allgemeine Angaben zum Mietvertrag

 

Bei Abschluss des Mietvertrages werden Bettwäsche und Handtücher nicht gestellt. Eine Bestellung ist möglich. Dieses wird bei Buchung vom Mieter angegeben und kann ggf. noch mit dem Formular Anlage der Gesamtaufstellung welches wir mit dem Mietvertrag zusammen an den Mieter  versenden nachgebucht werden. Bei einer Bestellung am Anreisetag können vom Verwalter extra Kosten in Rechnung gestellt werden. Die im Mietvertrag angegebene  Endreinigung ist fester Vertragsbestandteil des Vertrages  und kann nicht abbestellt werden.

 

 

 

13. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

 

Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit Vetragsabschluss werden die vorgenannten AGB aktzeptiert.




Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

1. Verbindlicher Vertragsabschluss:

Der Mietvertrag über die Ferienwohnung „Nordstern“, Schnepfenweg 39, Whg. 24, 26434 Horumersiel ist verbindlich geschlossen, wenn der Mietvertrag vom Mieter unterschrieben dem Vermieter innerhalb von 10 Tagen zugegangen ist und die vereinbarte Anzahlung (i.d.R. 30 % des Mietpreises) innerhalb von 10 Tagen auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist. Die genaue Fälligkeit ist im Vertrag festgelegt. Die Ferienwohnung wird dem Mieter ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit den im Mi



Mehr Infos: http://nordstern-ferienwohnung.webnode.com/impressum/